TÄTIGKEITSFELDER

ERMITTLUNGSVERFAHREN

Das Ermittlungsverfahren dient zur weiteren Erforschung eines Sachverhalts, der auf eine Straftat hindeutet. Somit ist das Ermittlungsverfahren vielmals der erste Schritt, der später wahlweise in Erhebung einer Klage oder der Einstellung mündet. Die Beantragung eines Strafbefehls kommt als weitere Option in Frage.

DURCHSUCHUNG

Die Durchsuchung ist ein Instrument der Strafverfolgung. Gegenstand einer Durchsuchung können Personen, Wohnungen und andere Räumlichkeiten sowie bewegliche Dinge sein. In dieser Situation ist die Unterstützung eines auf das Strafrecht spezialisierten Anwalts enorm wichtig.

HAFTBEFEHL

Um einen Haftbefehl zu erwirken, muss grundsätzlich ein dringender Tatverdacht bestehen, der allen Erwartungen nach einer Überprüfung standhalten wird. Wird ein Beschuldigter aufgrund eines Haftbefehls von der Polizei festgenommen, ist er umgehend dem zuständigen Haftrichter vorzuführen. Jeder Beschuldigte hat das Recht, selbst oder durch seinen Anwalt gegen den Haftbefehl eine Haftbeschwerde gemäß § 304 StPO einzulegen.

UNTERSUCHUNGSHAFT

Untersuchungshaft gilt als „Freiheitsentziehung an einem Unschuldigen“. Dennoch ist sie im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens keine seltene Maßnahme, um das Erscheinen des Beschuldigten in der Hauptverhandlung sicherzustellen. Die U-Haft ist keine vorweggenommene Strafe. Mit jedem Tag der Inhaftierung steigt das Risiko des Verlustes der wirtschaftlichen Existenzgrundlage.

HAUPTVERHANDLUNG

In der Hauptverhandlung entscheidet sich, ob das Gericht der Darstellung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft folgt oder ob die Schilderung des Angeklagten das Gericht überzeugt hat und die Grundlage des Urteils bildet. Die Hauptverhandlung ist daher die entscheidende Verhandlung in einem Strafprozess.

BERUFUNG

Jedes Urteil des Amtsgerichts ist grundsätzlich mit der Berufung anfechtbar, § 312 StPO. Die Berufung ist ein Rechtsmittel zur rechtlichen und grundlegenden Nachprüfung eines Gerichtsurteils vor dem nächsthöheren Gericht. Häufig gibt es gute Gründe in Berufung zu gehen. Möglicherweise finden sich neue Beweise, die zur Entlastung beitragen.

STRAFVOLLSTRECKUNG

Die Strafvollstreckung spielt vor allem dann eine Rolle, wenn es bereits zu einer Verurteilung gekommen ist und es um die Frage geht, ob und wann vollstreckt wird bzw. ob und wann der Verurteilte vorzeitig entlassen wird. Die Unterstützung des Anwalts beginnt hier, wenn der Mandant den Gerichtssaal verlässt. Ein Verteidiger kann bei der Vollstreckung von Geldstrafen Einfluss nehmen, indem er bei der Behörde Ratenzahlung beantragt.

NEBENKLAGE

Die Nebenklage gibt bei bestimmten Straftaten die Möglichkeit, den Verletzten zu schützen und dabei auch auf das Strafverfahren einzuwirken, indem sich die betroffene Person der Klage anschließt, die durch die Staatsanwaltschaft erhoben wird. Als solche Straftaten kommen Kapitalverbrechen, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Körperverletzung, Menschenhandel, Geiselnahme oder Zwangsprostitution in Betracht.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit der Rechtsanwaltskanzlei SEIFERT auf und informieren Sie sich darüber, wie wir Ihr rechtliches Problem zusammen angehen können.

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